Seit der Einführung von E-Scootern in Deutschland hat sich ihre Zahl rasant erhöht – sowohl im privaten Gebrauch als auch im Sharing-Bereich. Mit der steigenden Nutzung kommt jedoch immer wieder die Frage auf: „Ist es erlaubt, den E-Scooter auf dem Fahrradweg zu parken?“
Die Antwort ist nicht so einfach, denn sie hängt von den gesetzlichen Regelungen, den kommunalen Vorgaben und der Rücksichtnahme im Straßenverkehr ab. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Regeln, gibt Tipps für korrektes Parken und zeigt, welche Bußgelder bei Verstößen drohen.
E-Scooter Parken: Was sagt das Gesetz?
In Deutschland gelten für E-Scooter grundsätzlich dieselben Regeln wie für Fahrräder, allerdings mit Einschränkungen:
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Fahrradwege:
Das Abstellen auf Fahrradwegen ist nicht erlaubt, da dadurch Radfahrer behindert werden können. -
Fußwege:
Auf schmalen Gehwegen dürfen E-Scooter ebenfalls nicht abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch blockiert werden. -
Parkflächen:
Erlaubt ist das Parken auf Gehwegen nur, wenn genügend Platz bleibt (mindestens 1,5 m Durchgang). -
Fahrradständer:
In vielen Städten dürfen E-Scooter an Fahrradständern abgestellt werden, sofern keine Schilder dies untersagen.
👉 Kurz gesagt: Nein, das Parken auf dem Fahrradweg ist nicht erlaubt.
Mögliche Bußgelder 2025
Wer den E-Scooter falsch parkt, riskiert ein Verwarnungsgeld:
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Blockieren eines Fahrradwegs: 20 – 30 €
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Behindern von Fußgängern: bis zu 70 € (inkl. Verwaltungskosten)
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Parken im Halteverbot oder auf der Straße: ab 30 €
Besonders streng gehen Städte wie Berlin, Hamburg oder München vor, da dort E-Scooter-Sharing Anbieter teilweise ganze Bereiche für das Abstellen gesperrt haben.
Praktische Tipps für korrektes Abstellen
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App-Hinweise beachten: Sharing-Anbieter zeigen oft auf der Karte an, wo Parken erlaubt ist.
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Randbereiche nutzen: E-Scooter am Straßenrand oder an Kreuzungen platzieren, ohne den Verkehrsfluss zu stören.
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Fahrradständer bevorzugen: Hier sind Scooter oft willkommen.
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Freiraum lassen: Immer sicherstellen, dass mindestens 1,5 m Platz für Fußgänger oder Radfahrer bleibt.
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Private Scooter sichern: Schloss oder GPS-Tracker nutzen, um Diebstahl zu verhindern.
Städte im Vergleich: Parkregeln 2025
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Berlin: Strenge Kontrollen, spezielle Abstellflächen in der Innenstadt.
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Hamburg: Klare Parkverbotszonen für Scooter-Sharing.
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München: Feste „Scooter-Hubs“ für Sharing-Fahrzeuge.
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Köln / Düsseldorf: Etwas lockerer, solange Gehwege nicht blockiert werden.
Diese Unterschiede zeigen: Es lohnt sich, lokale Regeln zu kennen.
Fazit
E-Scooter auf dem Fahrradweg zu parken ist in Deutschland 2025 nicht erlaubt. Wer seinen Scooter dort abstellt, riskiert Bußgelder und sorgt für Konflikte mit Radfahrern.
Besser ist es, offizielle Abstellflächen, Fahrradständer oder Gehweg-Randbereiche zu nutzen. Das sorgt für weniger Ärger und macht den Stadtverkehr sicherer und geordneter.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Darf ich meinen E-Scooter auf dem Fahrradweg parken?
Nein. Fahrradwege müssen für Radfahrer frei bleiben.
2. Wo darf ich meinen E-Scooter abstellen?
Auf Gehwegen (wenn Platz bleibt), an Fahrradständern oder auf ausgewiesenen Scooter-Flächen.
3. Welche Strafe droht beim falschen Parken?
In der Regel 20–30 €, in manchen Städten auch mehr.
4. Gelten für private Scooter und Sharing-Scooter dieselben Regeln?
Ja – das Gesetz unterscheidet nicht.
5. Gibt es Unterschiede je nach Stadt?
Ja, einige Städte haben strengere Parkregeln und Verbotszonen für Sharing-Anbieter.
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