E-Scooter Regeln in Deutschland: Was ist 2026 erlaubt?

E-Scooter Regeln in Deutschland: Was ist 2026 erlaubt?

Wer mit einem E-Scooter in Deutschland unterwegs sein möchte, muss mehr beachten als nur die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr spielen unter anderem die Betriebserlaubnis, die Versicherungsplakette, technische Anforderungen und die Frage eine Rolle, wo der E-Scooter überhaupt gefahren werden darf.

Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Sie legt fest, welche Fahrzeuge als Elektrokleinstfahrzeuge gelten und unter welchen Voraussetzungen sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Kurz gesagt: Ein E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland benötigt grundsätzlich eine Betriebserlaubnis, eine gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette und die vorgeschriebene technische Ausstattung. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Für Fahrzeuge nach der eKFV liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei höchstens 20 km/h.

Wer sich zunächst einen Überblick über aktuelle Modelle verschaffen möchte, findet hier unsere E-Scooter für den Alltag und unterschiedliche Einsatzbereiche.

Welche E-Scooter-Regeln gelten in Deutschland?

Die wichtigsten Regeln lassen sich zunächst einfach zusammenfassen:

Frage Regel in Deutschland
Betriebserlaubnis erforderlich? Ja, grundsätzlich ABE oder Einzelbetriebserlaubnis
Versicherung erforderlich? Ja, Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsplakette erforderlich? Ja
Maximale bauartbedingte Geschwindigkeit 20 km/h für Elektrokleinstfahrzeuge nach eKFV
Mindestalter 14 Jahre
Führerschein erforderlich? Nein
Helmpflicht? Nein, ein Helm ist jedoch empfehlenswert
Zu zweit fahren? Nein
Auf dem Radweg fahren? Ja, die vorgesehenen Radverkehrsflächen sind grundsätzlich zu nutzen
Auf dem Gehweg fahren? Grundsätzlich nein, außer eine entsprechende Freigabe besteht
Auf der Fahrbahn fahren? Ja, wenn keine der vorgeschriebenen Radverkehrsflächen vorhanden ist

Braucht ein E-Scooter eine Straßenzulassung?

Im Alltag wird häufig von einem „E-Scooter mit Straßenzulassung“ gesprochen. Der Ausdruck ist für Verbraucher verständlich, rechtlich ist jedoch vor allem die Betriebserlaubnis entscheidend. Wenn Sie gezielt nach einem Modell für den deutschen Straßenverkehr suchen, finden Sie hier unsere E-Scooter mit Straßenzulassung für den täglichen Arbeitsweg.

Nach § 2 eKFV darf ein Elektrokleinstfahrzeug auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem Typ entspricht, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde, oder wenn für das einzelne Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis vorliegt.

Zusätzlich verlangt § 2 eKFV unter anderem eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), ein Fabrikschild und die vorgeschriebene technische Ausstattung.

Was ist eine ABE beim E-Scooter?

ABE steht für Allgemeine Betriebserlaubnis. Sie bestätigt vereinfacht gesagt, dass ein bestimmter Fahrzeugtyp die Voraussetzungen erfüllt, die für die genehmigte Verwendung im deutschen Straßenverkehr erforderlich sind.

Bei vielen für Deutschland angebotenen E-Scootern wird die ABE bereits für das jeweilige Modell beziehungsweise den Fahrzeugtyp vom Hersteller beantragt. Käufer müssen daher normalerweise nicht selbst eine neue ABE beantragen.

Vor dem Kauf sollten Sie trotzdem prüfen, ob die konkrete Modellvariante tatsächlich über eine für Deutschland gültige Betriebserlaubnis verfügt. Ein ähnlich aussehendes Modell, das beispielsweise für einen anderen europäischen Markt produziert wurde, ist nicht automatisch für den deutschen Straßenverkehr zugelassen.

Was ist eine Einzelbetriebserlaubnis?

Neben der Allgemeinen Betriebserlaubnis kennt die eKFV auch die Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Während eine ABE für einen Fahrzeugtyp gilt, bezieht sich die Einzelbetriebserlaubnis auf ein bestimmtes Fahrzeug.

Die rechtlichen Grundlagen für ABE und Einzelbetriebserlaubnis werden in § 2 Absatz 2 eKFV in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.

Woran erkennt man einen E-Scooter mit Straßenzulassung?

Nur mit der Aussage „20 km/h“ lässt sich nicht feststellen, ob ein E-Scooter legal auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf. Sinnvoll ist eine Kombination mehrerer Prüfungen:

  • Ist für den Fahrzeugtyp eine ABE oder für das konkrete Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis vorhanden?
  • Besitzt das Fahrzeug eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer?
  • Ist ein Fabrikschild vorhanden?
  • Kann für das Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette ausgestellt werden?
  • Entspricht das Fahrzeug dem genehmigten technischen Zustand?

Die Anforderungen an FIN und Fabrikschild sind ebenfalls Bestandteil von § 2 eKFV und Anlage 1 der Verordnung.

Was regelt die eKFV?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist die zentrale Vorschrift für E-Scooter im deutschen Straßenverkehr. Sie definiert nicht nur technische Anforderungen, sondern beispielsweise auch das Mindestalter, zulässige Verkehrsflächen und bestimmte Verhaltensregeln.

Die eKFV wurde 2019 eingeführt und zuletzt durch eine Verordnung vom 30. Januar 2026 geändert. Die aktuelle Fassung und sämtliche Paragraphen können beim Bundesministerium der Justiz über Gesetze im Internet eingesehen werden.

Welche Fahrzeuge fallen unter die eKFV?

§ 1 eKFV definiert, welche Fahrzeuge im Sinne der Verordnung als Elektrokleinstfahrzeuge gelten.

Dazu gehören unter anderem Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und höchstens 20 km/h. Außerdem gelten Vorgaben hinsichtlich Abmessungen, Fahrzeugmasse, Lenk- beziehungsweise Haltestange und Nenndauerleistung.

Wie viel Watt darf ein E-Scooter mit Straßenzulassung haben?

Hier entsteht häufig ein Missverständnis. Die eKFV begrenzt bei gewöhnlichen E-Scootern nicht einfach jede Form der beworbenen Motorleistung auf 500 Watt.

Nach § 1 Absatz 1 eKFV darf die Nenndauerleistung bei den entsprechenden Fahrzeugen grundsätzlich nicht mehr als 500 Watt betragen. Für bestimmte selbstbalancierende Fahrzeuge gelten besondere Regelungen.

Nenndauerleistung und maximale beziehungsweise Spitzenleistung sind nicht dasselbe. Ein Hersteller kann deshalb beispielsweise eine deutlich höhere kurzfristige Maximalleistung nennen, während die für die rechtliche Einordnung relevante Nenndauerleistung innerhalb der vorgeschriebenen Grenze liegt.

Die Angabe „1.000 W Peak Power“ oder „2.000 W Max Power“ reicht daher allein nicht aus, um zu beurteilen, ob ein E-Scooter in Deutschland legal gefahren werden darf. Entscheidend ist der genehmigte Fahrzeugtyp beziehungsweise die vorhandene Betriebserlaubnis.

Warum dürfen E-Scooter in Deutschland nur 20 km/h fahren?

Die häufig genannte 20-km/h-Grenze ergibt sich aus der Definition der Elektrokleinstfahrzeuge in § 1 eKFV. Dort wird eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h vorausgesetzt.

Dabei ist der Begriff bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wichtig. Es geht nicht nur darum, wie schnell jemand in einer konkreten Situation fährt, sondern für welche Höchstgeschwindigkeit das Fahrzeug aufgrund seiner Bauart ausgelegt beziehungsweise genehmigt ist.

Sind E-Scooter mit 25 km/h in Deutschland erlaubt?

Ein E-Scooter, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt, fällt grundsätzlich nicht unter die typische Einordnung eines Elektrokleinstfahrzeugs nach § 1 eKFV.

Deshalb sollte ein für andere europäische Märkte angebotenes 25-km/h-Modell nicht automatisch als straßenzugelassen für Deutschland betrachtet werden. Entscheidend ist immer, ob genau die betreffende Fahrzeugvariante über die erforderliche deutsche Betriebserlaubnis verfügt.

Darf man einen E-Scooter schneller machen oder entdrosseln?

Technische Veränderungen können Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben. § 2 Absatz 3 eKFV verweist hierzu auf § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Erlischt die Betriebserlaubnis aufgrund einer technischen Veränderung, darf der E-Scooter nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt werden. Wer Geschwindigkeit, Steuergerät, Software oder andere genehmigungsrelevante Komponenten verändert, sollte daher nicht davon ausgehen, dass die ursprüngliche Straßenzulassung automatisch bestehen bleibt.

Welche technische Ausstattung braucht ein E-Scooter?

Die eKFV stellt verschiedene technische Anforderungen an Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden sollen. Dazu gehören insbesondere Bremsen, Beleuchtung, Signaleinrichtungen und weitere Sicherheitsanforderungen.

Welche Bremsen sind vorgeschrieben?

Nach der aktuellen Fassung von § 4 eKFV muss ein Elektrokleinstfahrzeug grundsätzlich mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Für mehrachsige Fahrzeuge gelten zusätzlich Anforderungen an Vorder- und Hinterradbremse.

Welche Beleuchtung ist vorgeschrieben?

Die Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen stehen in § 5 eKFV. Dazu gehören Vorgaben für die Beleuchtung und Rückstrahler.

Die 2026 geänderte Fassung enthält außerdem neue Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger. Dabei sind jedoch die Übergangsbestimmungen des § 15 eKFV zu beachten.

Das bedeutet insbesondere: Aus den neuen technischen Anforderungen darf nicht geschlossen werden, dass jeder ältere, bereits genehmigte E-Scooter ohne Blinker seit 2026 automatisch illegal ist. Für bestimmte Fahrzeuge gelten abhängig vom Zeitpunkt der Genehmigung und des erstmaligen Inverkehrbringens Übergangsregelungen.

Braucht ein E-Scooter eine Klingel?

Ja. § 6 eKFV schreibt mindestens eine helltönende Glocke vor. Bestimmte andere Einrichtungen für Schallzeichen können unter den dort genannten Voraussetzungen ebenfalls zulässig sein.

Welche weiteren Sicherheitsanforderungen gelten?

§ 7 eKFV enthält weitere Vorgaben, beispielsweise zur Fahrdynamik, zur elektromagnetischen Verträglichkeit, zum Manipulationsschutz, zur elektrischen Sicherheit und zur Beschaffenheit der Standfläche.

Braucht ein E-Scooter eine Versicherung?

Ja. Für einen E-Scooter, der im öffentlichen Straßenverkehr verwendet wird, ist eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die Versicherungspflicht ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Zusätzlich verlangt § 2 eKFV für die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr eine gültige Versicherungsplakette.

Was ist die Versicherungsplakette?

Die Versicherungsplakette dient als äußerlich sichtbarer Nachweis des Versicherungsschutzes. Die konkreten Vorschriften hierzu finden sich in § 56 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Die Plakette wird grundsätzlich an der Rückseite des E-Scooters angebracht. Sie darf nicht mit einem normalen Kfz-Kennzeichen verwechselt werden.

Darf man ohne Versicherung E-Scooter fahren?

Nicht auf öffentlichen Straßen. Ein E-Scooter ohne die erforderliche gültige Versicherungsplakette erfüllt die Voraussetzungen des § 2 eKFV für die öffentliche Nutzung nicht.

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt, muss zudem mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der aktuelle Bußgeldkatalog enthält hierfür entsprechende Tatbestände.

Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?

Das Mindestalter ist eindeutig geregelt. Nach § 3 eKFV dürfen Personen ein Elektrokleinstfahrzeug führen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Für das Fahren eines üblichen E-Scooters nach eKFV ist damit ein Mindestalter von 14 Jahren vorgesehen.

Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?

Für E-Scooter, die ordnungsgemäß unter die eKFV fallen, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das bedeutet auch, dass Jugendliche ab 14 Jahren keinen Auto-, Moped- oder Motorradführerschein benötigen, um einen entsprechenden E-Scooter zu fahren.

Die Tatsache, dass kein Führerschein erforderlich ist, ändert allerdings nichts daran, dass die allgemeinen Verkehrsregeln eingehalten werden müssen.

Wo darf man mit einem E-Scooter fahren?

Eine der häufigsten Fragen betrifft nicht das Fahrzeug selbst, sondern die erlaubten Verkehrsflächen. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 10 eKFV.

Darf man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren?

Ja. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind nach § 10 eKFV insbesondere baulich angelegte Radwege, die dem Radverkehr zugeteilten Bereiche bestimmter gemeinsamer oder getrennter Geh- und Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen vorgesehen.

Wer dort mit einem E-Scooter fährt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Nach § 11 eKFV muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglicht werden.

Darf man mit dem E-Scooter auf der Straße fahren?

Wenn die in § 10 eKFV genannten Radverkehrsflächen nicht vorhanden sind, darf innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften nennt § 10 zusätzlich Seitenstreifen. Sind die vorgesehenen Verkehrsflächen nicht vorhanden, kann auch dort die Fahrbahn genutzt werden.

Darf man mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Ein gewöhnlicher Gehweg ist grundsätzlich keine regulär vorgesehene Verkehrsfläche für E-Scooter.

Eine Nutzung anderer Verkehrsflächen kann jedoch durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zugelassen werden. Eine entsprechende Freigabe kann beispielsweise durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ kenntlich gemacht werden. Die Regelung hierzu steht ebenfalls in § 10 Absatz 3 eKFV.

Was gilt auf gemeinsamen Geh- und Radwegen?

Auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg dürfen E-Scooter unter den in § 10 genannten Voraussetzungen fahren. Allerdings haben Fußgänger besondere Priorität.

§ 11 Absatz 4 eKFV schreibt vor, dass Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen weder behindert noch gefährdet werden dürfen. Falls erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

Welche Verkehrsregeln gelten für E-Scooter?

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Wer mit ihnen am Straßenverkehr teilnimmt, kann deshalb nicht davon ausgehen, dass dieselben lockeren Regeln wie für ein Spielgerät gelten.

§ 9 eKFV stellt klar, dass für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen grundsätzlich die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung gelten, ergänzt beziehungsweise modifiziert durch die besonderen Regeln der eKFV.

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Nein. Nach § 8 eKFV ist die Personenbeförderung mit Elektrokleinstfahrzeugen nicht gestattet.

Ein E-Scooter darf daher nicht zu zweit gefahren werden, auch wenn die maximale Traglast technisch das Gewicht beider Personen tragen könnte.

Darf ein E-Scooter einen Anhänger ziehen?

Nein. § 8 eKFV untersagt neben der Personenbeförderung auch den Anhängerbetrieb.

Dürfen E-Scooter nebeneinander fahren?

Nach § 11 eKFV müssen Fahrer grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Außerdem dürfen sie sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren.

Wie zeigt man das Abbiegen mit einem E-Scooter an?

Ist ein E-Scooter nicht mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet, muss die beabsichtigte Richtungsänderung nach § 11 eKFV rechtzeitig und deutlich durch ein Handzeichen angekündigt werden.

Bei neueren Fahrzeugen gewinnen integrierte Blinker zunehmend an Bedeutung. Die seit 2026 geänderten technischen Vorschriften enthalten Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger; für bereits genehmigte beziehungsweise ältere Fahrzeuge müssen jedoch die Übergangsbestimmungen des § 15 eKFV berücksichtigt werden.

Besteht eine Helmpflicht für E-Scooter?

Für gewöhnliche E-Scooter nach eKFV besteht in Deutschland derzeit keine gesetzliche Helmpflicht. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen eines geeigneten Helms trotzdem empfehlenswert.

Auch der ADAC weist darauf hin, dass für E-Scooter kein Helm vorgeschrieben ist, empfiehlt das Tragen jedoch ausdrücklich.

Wie viel Alkohol ist auf dem E-Scooter erlaubt?

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten für ihre Fahrer auch die entsprechenden Alkoholvorschriften des Straßenverkehrsrechts.

§ 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthält unter anderem die 0,5-Promille-Grenze für das Führen eines Kraftfahrzeugs.

Wichtig: Auch unterhalb von 0,5 Promille können je nach Fahrweise, Ausfallerscheinungen, Unfall oder konkreter Gefährdung strafrechtlich relevante Situationen entstehen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb nicht mit dem E-Scooter fahren.

Was gilt für Fahrer unter 21 Jahren?

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Regeln. § 24c StVG enthält ein Alkohol- und Cannabisverbot für diese Fahrergruppen beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Welche Bußgelder drohen bei E-Scooter-Verstößen?

Verstöße gegen die eKFV können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die entsprechenden Tatbestände werden unter anderem in § 14 eKFV beschrieben. Die konkreten Regelsätze finden sich im Bußgeldkatalog.

Beispiel Mögliche Folge nach aktuellem Bußgeldkatalog
E-Scooter ohne erforderliche ABE oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt 70 Euro
E-Scooter ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt 40 Euro
Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis und wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 30 Euro

Je nach Verstoß können weitere Vorschriften greifen. Insbesondere bei Alkohol, Drogen, Unfällen, Gefährdungen oder fehlendem Versicherungsschutz können die rechtlichen Folgen deutlich über ein einfaches Verwarnungs- oder Bußgeld hinausgehen.

Checkliste: Ist mein E-Scooter in Deutschland legal?

Wer einen E-Scooter kaufen oder ein bereits vorhandenes Modell auf öffentlichen Straßen verwenden möchte, kann folgende Punkte überprüfen:

  1. Betriebserlaubnis: Gibt es für genau dieses Modell eine gültige ABE oder Einzelbetriebserlaubnis?
  2. Modellvariante: Handelt es sich tatsächlich um die für Deutschland genehmigte Version?
  3. Geschwindigkeit: Entspricht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Genehmigung?
  4. FIN: Besitzt das Fahrzeug eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer?
  5. Fabrikschild: Ist die vorgeschriebene Kennzeichnung vorhanden?
  6. Versicherung: Besteht eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung?
  7. Versicherungsplakette: Ist die aktuelle Plakette ordnungsgemäß angebracht?
  8. Bremsen: Funktionieren die vorgeschriebenen Bremssysteme?
  9. Beleuchtung: Sind Beleuchtung und Rückstrahler vollständig und funktionsfähig?
  10. Schallzeichen: Ist eine zulässige Klingel vorhanden?
  11. Technischer Zustand: Wurde das Fahrzeug nicht so verändert, dass die Betriebserlaubnis erloschen sein könnte?

Besonders beim Kauf eines gebrauchten E-Scooters oder eines Modells aus dem Ausland lohnt sich diese Prüfung. Ein Fahrzeug kann technisch sehr ähnlich zu einer deutschen Modellversion sein und trotzdem eine andere Genehmigung besitzen.

Häufige Fragen zu E-Scooter-Regeln in Deutschland

Braucht jeder E-Scooter eine ABE?

Für die reguläre Verwendung eines E-Scooters nach eKFV auf öffentlichen Straßen ist eine entsprechende Betriebserlaubnis erforderlich. Das kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis für den Fahrzeugtyp oder eine Einzelbetriebserlaubnis für das konkrete Fahrzeug sein. Grundlage ist § 2 eKFV.

Was ist der Unterschied zwischen ABE und Straßenzulassung?

„Straßenzulassung“ ist ein verbreiteter Verbraucher- und Suchbegriff. Bei E-Scootern ist rechtlich unter anderem die Betriebserlaubnis entscheidend. Eine ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp.

Darf ein E-Scooter in Deutschland 25 km/h fahren?

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV haben nach § 1 eKFV eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h. Ein für 25 km/h ausgelegtes ausländisches Modell ist deshalb nicht automatisch als E-Scooter nach eKFV für den deutschen öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Darf ein E-Scooter mehr als 500 Watt haben?

Bei der gesetzlichen 500-Watt-Grenze geht es bei gewöhnlichen E-Scootern um die Nenndauerleistung. Eine vom Hersteller angegebene höhere Spitzen- oder Maximalleistung ist nicht automatisch identisch mit der Nenndauerleistung. Entscheidend ist, ob der Fahrzeugtyp die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und über die erforderliche Betriebserlaubnis verfügt.

Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?

Nein. Für ordnungsgemäße Elektrokleinstfahrzeuge nach eKFV ist kein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter beträgt gemäß § 3 eKFV 14 Jahre.

Darf man mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Auf einem gewöhnlichen Gehweg grundsätzlich nicht. Welche Verkehrsflächen zulässig sind, regelt § 10 eKFV. Andere Flächen können durch eine besondere Verkehrsfreigabe für Elektrokleinstfahrzeuge geöffnet werden.

Dürfen zwei Personen auf einem E-Scooter fahren?

Nein. Die Personenbeförderung ist nach § 8 eKFV nicht erlaubt.

Braucht ein E-Scooter Blinker?

Die 2026 geänderte eKFV enthält in § 5 neue Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger. Für ältere beziehungsweise bereits zuvor genehmigte Fahrzeuge bestehen jedoch Übergangsregelungen nach § 15 eKFV. Deshalb ist ein älterer E-Scooter ohne Blinker nicht allein aufgrund dieser Tatsache automatisch unzulässig.

Muss man beim E-Scooter einen Helm tragen?

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht derzeit nicht. Ein Helm ist wegen des erhöhten Verletzungsrisikos bei Stürzen dennoch empfehlenswert.

Fazit: ABE, Versicherung und eKFV vor der ersten Fahrt prüfen

Die deutschen E-Scooter-Regeln wirken auf den ersten Blick kompliziert. Für Fahrer lassen sie sich aber auf einige zentrale Punkte reduzieren: Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und genehmigt sein, über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen und technisch dem genehmigten Zustand entsprechen.

Besonders wichtig sind die Betriebserlaubnis beziehungsweise ABE, die Versicherungsplakette, die 20-km/h-Grenze der eKFV, das Mindestalter von 14 Jahren sowie die Regeln darüber, wo mit einem E-Scooter gefahren werden darf.

Wer bereits vor dem Kauf prüft, ob die konkrete Modellvariante für Deutschland genehmigt ist, erspart sich später viele Probleme. Die Angabe einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit oder Motorleistung allein ist kein ausreichender Nachweis für eine deutsche Straßenzulassung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verkehrs- und Zulassungsvorschriften können geändert werden. Aktuelle und verbindliche Regelungen finden Sie insbesondere in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie den dort genannten weiteren Vorschriften.

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